Bisher war es möglich, Erste Hilfe Kurse für
[betriebliche Ersthelfer] nach der Veranstaltung mit der jeweiligen Berufsgenossenschaft abzurechnen. Ab November 2017 ändert sich das Genehmigungs- und Anmeldeverfahren.
Die BGW stellt ihr Abrechnungsverfahren zur Kostenübernahme von Aus-und Fortbildungen in Erster Hilfe für die betrieblichen Ersthelfer um. Wir möchten Sie daher über die Abrechnungsmodalitäten der BGW auf diesem Wege informieren. Ab 01.11.2017 erfährt ein Unternehmen sofort, ob die BGW die Kosten für die Aus- bzw. Fortbildung der betrieblichen Ersthelfenden übernimmt. Ab dann ist immer eine Kostenzusage von der BGW
VOR der Schulung einzuholen.
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